Was ist zu tun im Sterbefall? Ein erster Leitfaden
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Unser ehrliches Mitgefühl für Ihren Verlust,
der Verlust eines geliebten Menschen trifft uns oft unvorbereitet und kann ein Gefühl der Hilflosigkeit auslösen. Wenn Sie in dieser schwierigen Zeit nach Orientierung suchen, finden Sie hier einige erste Schritte:
1. Wenn der Sterbefall in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz eingetreten ist:
In diesen Einrichtungen übernehmen die Mitarbeiter die ersten notwendigen Schritte. Nutzen Sie die Gelegenheit, seelischen Beistand bei Familie und Freunden zu suchen. Sie können Bestattungsinstitute online vergleichen und sich für das entscheiden, bei dem Sie sich am besten aufgehoben fühlen. In einem ersten Gespräch mit dem Bestattungsunternehmen können Sie in Ruhe über den Sterbefall sprechen und die ersten Schritte zur weiteren Planung einleiten.
2. Wenn der Sterbefall zuhause eingetreten ist:
Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte zuerst einen Arzt – das kann der Hausarzt, ein Notarzt oder der kassenärztliche Bereitschaftsdienst (116 117) sein. Der Arzt wird den Tod bestätigen und nach einer gründlichen Untersuchung eine Todesbescheinigung ausstellen, die bei der verstorbenen Person verbleibt.
Nach Ausstellung der Todesbescheinigung:
In Sachsen-Anhalt dürfen Verstorbene bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes im eigenen Heim verbleiben oder aufgebahrt werden. So haben Sie Zeit, eine Verabschiedung im engsten Kreis zu ermöglichen, bevor Sie ein Bestattungsunternehmen mit der Überführung beauftragen müssen.
Wenn Sie sich für Samsara Bestattungen® entscheiden:
Wir stehen Ihnen behutsam zur Seite und übernehmen auf Wunsch die Überführung vom Sterbeort in unsere Kühlräume. In einem nachfolgenden Gespräch besprechen wir dann in aller Ruhe alle weiteren Schritte und Wünsche, um Ihnen durch diesen Prozess eine liebevolle und unterstützende Begleitung zu bieten.
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Welche Unterlagen werden benötigt?
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Je nach Familienstand benötigt das Standesamt zur Ausstellung der Sterbeurkunden verschiedene Unterlagen.
Zusätzlich zum Personalausweis, sind diese in den jeweiligen Fällen:
ledig:
Geburtsurkunde
verheiratet:
Geburtsurkunde und Heiratsurkunde
verwitwet:
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
geschieden:
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
Haben Sie mir diese Unterlagen eingereicht, erhalten Sie in der Regel 2-3 Werktage später die Sterbeurkunden, welche beispielsweise bei der Bank benötigt werden.
Gerne informieren wir für Sie Ihre Krankenkasse, Ihren zuständigen Rententräger, die Pensionsstelle sowie die Zahlstelle einer betrieblichen Rente.
Weiterhin kümmern wir uns um die Auszahlung eventueller Sterbegeldversicherungen oder Lebensversicherungen.
Jeweils benötigen wir hierfür die jeweiligen Vertrags-, bzw. Mitgliedsnummern oder im Falle einer Versicherung die originalen Policen.
Weitere Vertrags-, Konten- und Versicherungsangelegenheiten, die wir übernehmen können:
- Haftpflicht-, Hausrat-, Rechtsschutz- und Unfallversicherung
- Versorgungsamt – bei Zahlung einer Versorgungsrente oder vorliegenden Schwerbehindertenausweis
- Vormundschaft
- Mitgliedschaften in Vereinen, Gewerkschaften, Parteien etc.
- ADAC
- Baugenossenschaft
- GEZ, Telekom, Handyverträge
- Abonnements
- Digitaler Nachlass